Schutz und Beratung gefragt

Ruf nach Suizidpräventionsgesetz

Ein Gesetz zur Suizidprävention sowie einen weiteren Ausbau von Hospizarbeit und Palliativversorgung fordern über 40 Institutionen und Fachgesellschaften. Am Leben Verzweifelnde und ihnen Nahestehende brauchten Menschen, die ihnen zuhörten, sie informierten und nach Schritten aus der Krise suchten, heißt es in dem Aufruf, der am Dienstag in Berlin veröffentlicht wurde. Die Experten äußern sich im Vorfeld der Bundestagsberatung über aktuelle Gesetzentwürfe zur Suizidassistenz, die am Freitag geplant ist.

Die Leiterin des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro), Barbara Schneider, betonte, es fehlten Informationen dazu, dass niemand eine solche Situation alleine durchstehen müsse. Daher brauche es eine bundesweite Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle zur Suizidprävention. Den Angaben zufolge sterben jährlich mehr als 9.000 Menschen durch Suizid; mittelbar betroffen sind mehr als 100.000 weitere Menschen.

Es sei ein "Signal der Dringlichkeit", dass sich verstärkt Menschen meldeten, die für sich selbst oder für Angehörige auf der Suche nach Suizidassistenz seien. Zusätzliche Brisanz erhält das Thema durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt hatte. Die Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung, erklärten die Karlsruher Richter. Das schließe auch die Hilfe Dritter ein. Ein neues Gesetz, das ein von den Richtern vorgeschlagenes Schutz- und Beratungskonzept ermöglicht, steht noch aus.

Die Initiatoren der Eckpunkte für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention sind neben dem NaSPro die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS). 38 weitere Organisationen haben den Appell demnach mitunterzeichnet.

Das Thema Suizidwünsche müsse enttabuisiert werden, sagte DGP-Präsidentin Claudia Bausewein. Vielmehr brauche es offene Gespräche: "Das gilt sowohl für Menschen, die keinen anderen Weg mehr für sich erkennen, als auch für ihnen Nahestehende, die sich Sorgen machen".

Im Palliativ- und Hospizbereich bestehe viel Erfahrung mit schwerkranken Menschen mit Todeswünschen, fügte Bausewein hinzu. Allein das Gespräch über persönliche Belastungen und die Information über weitere Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung wirkten oft suizidpräventiv. Die Vorstandsvorsitzende der DGS, Ute Lewitzka, pochte auf einen "niedrigschwelligen, kostenfreien und unmittelbaren" Anspruch auf Informationen und Beratung.

Zugleich nannte es der DHPV-Vorsitzende Winfried Hardinghaus "bedeutsam, dass keine Person oder Organisation beziehungsweise Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens dazu verpflichtet werden darf, an einer Suizidhilfe mitzuwirken oder die Durchführung in ihren Einrichtungen zu dulden, wenn dies ihrem Selbstverständnis widerspricht". Hier bedürfe es einer gesetzlichen Klarstellung.

KNA